414.202
PHSH
CH-SH
§ 6 Verordnung über die Arbeitsverhältnisse von Dozierenden, wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Assistierenden der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (Personalverordnung PHSH) - Besoldungsansätze
Entstehung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 6 Personalverordnung PHSH · Besoldungsansätze
1. Die DWA werden aufgrund ihrer Funktion einem vom Regierungsrat festgelegten Lohnband zugewiesen.
2. Bei der unbefristeten Anstellung als DWA erfolgt eine Einreihung innerhalb des jeweiligen Lohnbandes.
3. Bei der befristeten Anstellung als DWA mit einer Anstellungsdauer von höchstens vier Monaten erfolgt die Besoldung im Stundenlohn. Beträgt die Anstellungsdauer mehr als vier Monate, so erfolgt eine Einreihung innerhalb des jeweiligen Lohnbandes.
4. Die Einzelheiten regelt die Hochschulleitung in einem Reglement.