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414.202 PHSH CH-SH

§ 5 Verordnung über die Arbeitsverhältnisse von Dozierenden, wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Assistierenden der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (Personalverordnung PHSH) - Anstellungsbefugnis

Entstehung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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§ 5 Personalverordnung PHSH · Anstellungsbefugnis

1. Für die Anstellung der DWA ist die Hochschulleitung zuständig.

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