414.202
PHSH
CH-SH
§ 5 Verordnung über die Arbeitsverhältnisse von Dozierenden, wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Assistierenden der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (Personalverordnung PHSH) - Anstellungsbefugnis
Entstehung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 5 Personalverordnung PHSH · Anstellungsbefugnis
1. Für die Anstellung der DWA ist die Hochschulleitung zuständig.