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414.202 PHSH CH-SH

§ 18 Verordnung über die Arbeitsverhältnisse von Dozierenden, wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Assistierenden der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (Personalverordnung PHSH) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 18 Personalverordnung PHSH · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft.

2. Alle mit ihr in Widerspruch stehenden Bestimmungen sind aufgehoben, vorbehalten sind die Regelungen gemäss § 17 Abs. 1 und 3 dieser Verordnung.

3. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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