414.202
PHSH
CH-SH
§ 18 Verordnung über die Arbeitsverhältnisse von Dozierenden, wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Assistierenden der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (Personalverordnung PHSH) - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 18 Personalverordnung PHSH · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft.
2. Alle mit ihr in Widerspruch stehenden Bestimmungen sind aufgehoben, vorbehalten sind die Regelungen gemäss § 17 Abs. 1 und 3 dieser Verordnung.
3. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.