414.202
PHSH
CH-SH
§ 16 Verordnung über die Arbeitsverhältnisse von Dozierenden, wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Assistierenden der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (Personalverordnung PHSH) - Weiterbildung
Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
§ 16 Personalverordnung PHSH · Weiterbildung
1. Als Weiterbildung gilt die interne oder externe Absolvierung eines Weiterbildungsangebotes. Sie steht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit an der PHSH und fördert die Qualität der PHSH in relevanter Art und Weise.
2. Die Einzelheiten, insbesondere die Rahmenbedingungen und die Kostenbeteiligung, regelt die Hochschulleitung in einem Reglement.