414.202
PHSH
CH-SH
§ 13 Verordnung über die Arbeitsverhältnisse von Dozierenden, wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Assistierenden der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (Personalverordnung PHSH) - Feiertage und Ferien
Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
§ 13 Personalverordnung PHSH · Feiertage und Ferien
1. An Feiertagen gemäss § 33 Abs. 1 der Personalverordnung besteht keine Präsenzverpflichtung. Fallen die Feiertage in die Zeit von Ferien, Krankheit, Unfall, Urlaub oder Auszeit, besteht kein Anspruch auf Kompensation.
2. DWA haben ihre Ferien ausserhalb der Präsenzverpflichtung zu beziehen.
3. Eine finanzielle Abgeltung von nicht bezogenen Ferien oder eine Verrechnung zu viel bezogener Ferien ist ausgeschlossen.