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414.202 PHSH CH-SH

§ 1 Verordnung über die Arbeitsverhältnisse von Dozierenden, wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Assistierenden der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (Personalverordnung PHSH) - Gegenstand und Geltungsbereich

Allgemeines
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§ 1 Personalverordnung PHSH · Gegenstand und Geltungsbereich

1. Diese Verordnung gilt für die Dozierenden, wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Assistierenden (DWA) in den Bereichen Ausbildung, Weiterbildung, Forschung und Entwicklung sowie Dienstleistungen an der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (PHSH).

2. Die Bestimmungen des kantonalen Personalrechts gelten, soweit diese Verordnung oder das Hochschulgesetz keine besonderen Vorschriften aufstellen.

3. Der Rektor bzw. die Rektorin sowie die Prorektoren und Prorektorinnen fallen nicht unter den Geltungsbereich dieser Verordnung. Für sie gilt das übrige kantonale Personalrecht.

Verordnung über die Arbeitsverhältnisse von Dozierenden, wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Assistierenden der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (Personalverordnung PHSH) - Gegenstand und Geltungsbereich § 2 Personalverordnung PHSH →

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