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414.201 CH-SH

§ 6 Verordnung über die Pädagogische Hochschule Schaffhausen - Leistungsbereich Dienstleistungen

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§ 6 Verordnung über die Pädagogische Hochschule Schaffhausen · Leistungsbereich Dienstleistungen

1. Die PHSH bietet Dienstleistungen für Lehrpersonen, Schulträger, kantonale Stellen und Dritte an.

2. Dienstleistungen sind namentlich Beratungen, Begleitungen sowie Führen von Fach- und Medienstellen.

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