414.201
CH-SH
§ 6 Verordnung über die Pädagogische Hochschule Schaffhausen - Leistungsbereich Dienstleistungen
Auftrag
§ 6 Verordnung über die Pädagogische Hochschule Schaffhausen · Leistungsbereich Dienstleistungen
1. Die PHSH bietet Dienstleistungen für Lehrpersonen, Schulträger, kantonale Stellen und Dritte an.
2. Dienstleistungen sind namentlich Beratungen, Begleitungen sowie Führen von Fach- und Medienstellen.