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414.201 CH-SH

§ 4 Verordnung über die Pädagogische Hochschule Schaffhausen - Leistungsbereich Weiterbildung

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§ 4 Verordnung über die Pädagogische Hochschule Schaffhausen · Leistungsbereich Weiterbildung

1. Die PHSH bietet alleine oder in Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen Weiterbildungskurse und Zusatzausbildungen an.

2. Die PHSH stellt im Rahmen der Berufseinführung und für wiedereinsteigende Lehrpersonen spezifische Angebote zur Verfügung.

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