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414.201 CH-SH

§ 16 Verordnung über die Pädagogische Hochschule Schaffhausen - Auszahlung der Globalbeiträge

Finanzielles
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§ 16 Verordnung über die Pädagogische Hochschule Schaffhausen · Auszahlung der Globalbeiträge

1. Der Kanton richtet die jährlichen Globalbeiträge jeweils zu 100% auf Jahresbeginn aus.

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