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414.201 CH-SH

§ 11 Verordnung über die Pädagogische Hochschule Schaffhausen - Studierende

Angehörige der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen
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§ 11 Verordnung über die Pädagogische Hochschule Schaffhausen · Studierende

1. Die Studierenden werden über alle für sie relevanten Belange ihres Studiums informiert.

2. Die Studierenden werden zu spezifischen Fragen des Studiums und der Weiterentwicklung der PHSH einbezogen.

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