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414.201 CH-SH

§ 1 Verordnung über die Pädagogische Hochschule Schaffhausen - Leistungsbereich Ausbildung: Allgemeines

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§ 1 Verordnung über die Pädagogische Hochschule Schaffhausen · Leistungsbereich Ausbildung: Allgemeines

1. Die Pädagogische Hochschule Schaffhausen (PHSH) bildet in Verbindung von Wissenschaft und Praxis Lehrpersonen für die Primarstufe aus.

2. Die PHSH vermittelt fachliche, pädagogische, didaktische sowie Beratungs- und Beurteilungskompetenzen, die für die Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern erforderlich sind. Sie fördert interdisziplinäres Wissen, kritische Urteilskraft, das Arbeiten im Team und die Entwicklung der Persönlichkeit.

3. Die Ausbildung führt zur Lehrbefähigung in einem breiten Fächerprofil.

Leistungsbereich Ausbildung: Allgemeines § 2 Verordnung über die Pädagogische Hochschule Schaffhausen →

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