Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.200 HGSH CH-SH

Art. 8 Hochschulgesetz (HGSH) - Stellung

Pädagogische Hochschule Schaffhausen - Allgemeines
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Art. 8 HGSH · Stellung

1. Der Kanton führt unter dem Namen Pädagogische Hochschule Schaffhausen (PHSH) eine Hochschule mit Sitz in Schaffhausen.

2. Die PHSH ist eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit.

3. Der Kanton stellt der PHSH bei Bedarf für ihre Tätigkeit Liegenschaften zu marktgerechten Preisen zur Verfügung.

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