Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.200 HGSH CH-SH

Art. 23 Hochschulgesetz (HGSH) - Rechnungslegung

Pädagogische Hochschule Schaffhausen - Finanzierung
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Art. 23 HGSH · Rechnungslegung

1. Die Rechnungslegung der PHSH erfolgt nach allgemeinen, im Hochschulbereich anerkannten Standards. Der Regierungsrat regelt das Nähere durch Verordnung.

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