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414.200 HGSH CH-SH

Art. 22 Hochschulgesetz (HGSH) - Leistungsabgeltung

Pädagogische Hochschule Schaffhausen - Finanzierung
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Art. 22 HGSH · Leistungsabgeltung

1. Der Kantonsrat beschliesst für die PHSH auf der Grundlage des Leistungsauftrags den Rahmenkredit für vier Jahre und die jährlichen Globalbeiträge.

2. Im Rahmenkredit sind weder eine Lohnentwicklung noch eine Teuerung enthalten. Sie werden auf der Basis der vom Kantonsrat festgelegten Eckwerte jährlich den Globalbeiträgen zugeschlagen.

3. Die PHSH kann Eigenkapital bis zu höchstens 25% des bewilligten Globalbeitrages bilden. Darüber hinausgehende Gewinne fallen in die Staatskasse.

4. Ertragsüberschüsse werden dem Eigenkapital zugewiesen, Aufwandüberschüsse werden diesem entnommen.

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