Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.200 HGSH CH-SH

Art. 20 Hochschulgesetz (HGSH) - Finanzielle Mittel

Pädagogische Hochschule Schaffhausen - Finanzierung
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Art. 20 HGSH · Finanzielle Mittel

1. Die PHSH wird finanziert durch

a) Globalbeiträge auf der Grundlage eines Rahmenkredits des Kantons

b) Beiträge aus interkantonalen Vereinbarungen

c) Gebühren

d) Entgelte für Leistungen an Dritte

e) Drittmittel

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