414.110
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CH-SH
Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (Interkantonale Universitätsvereinbarung, IUV) - Subsidiarität zu Mitträgervereinbarungen
Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Interkantonale Universitätsvereinbarung, IUV · Subsidiarität zu Mitträgervereinbarungen
1. Interkantonale Vereinbarungen, welche die Mitträgerschaft einer oder mehrerer universitärer Hochschulen und von Institutionen im universitären Hochschulbereich regeln, gehen dieser Vereinbarung vor, sofern sie die Grundsätze gemäss Art. 3 nicht verletzen.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
B-3001/2023 (Art. 2 al. 1 let. a loi sur les EPF)
Student granted second attempt at master's project due to server access issues
Cited as the mission of EPFs in training qualified personnel.