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§ 9 Vereinbarung über die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene - Aufgaben der Rekurskommission

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§ 9 Vereinbarung über die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene · Aufgaben der Rekurskommission

1. Die Rekurskommission beurteilt Rekurse gegen Entscheide der Aufsichtskommission abschliessend.

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