§ 6 Vereinbarung über die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene - Aufgaben der Aufsichtskommission
§ 6 Vereinbarung über die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene · Aufgaben der Aufsichtskommission
1. Die Aufsichtskommission regelt, organisiert und überwacht die Maturitätsschule.
2. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben
a. Erlass der Reglemente, der Lehrpläne und der Stundentafeln. Beschlüsse über das Maturitätsreglement bedürfen der Genehmigung beider Vereinbarungskantone
b. * Anstellung des Rektors und des Prorektors
c. Festsetzung der Höhe der Besoldung in Anlehnung an die Besoldungsverordnung des Kantons Thurgau
d. Aufstellung von Voranschlag und Jahresrechnung
e. Festsetzung der Schulgelder
f. Beurteilung von Rekursen gegen Entscheide unterer Organe der Schule
g. Überwachung der Schulführung durch Schulbesuche
h. Bewilligung der zu führenden Klassen
i. * Regelung des Kurses zur Vorbereitung auf die schweizerisch anerkannte Ergänzungsprüfung für Personen mit einer Berufs- oder Fachmaturität
k. Wahl der Experten für die Maturitätsprüfungen
l. Abschluss von Verträgen
m. Erlass besonderer Disziplinar- und Ordnungsvorschriften für Studierende