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§ 3 Vereinbarung über die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene - Schulort

Allgemeine Bestimmungen
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§ 3 Vereinbarung über die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene · Schulort

1. Schulort ist Frauenfeld.

2. Bei Bedarf können Kurse auch an weiteren Kantonsschulen geführt werden. Die Bedingungen werden durch die Erziehungsdepartemente der Vereinbarungskantone festgelegt.

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