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§ 19 Vereinbarung über die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 19 Vereinbarung über die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene · Inkrafttreten

1. Die Vereinbarung tritt auf den 1. Januar 1994 in Kraft.

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