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§ 17 Vereinbarung über die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene - Vollstreckbarkeit

Schlussbestimmungen
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§ 17 Vereinbarung über die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene · Vollstreckbarkeit

1. Die auf Geldzahlung oder Sicherheitsleistung gerichteten rechtskräftigen Entscheide der Organe der Maturitätsschule stehen hinsichtlich Rechtsöffnung vollstreckbaren gerichtlichen Urteilen gleich.

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