413.511
CH-SH
§ 17 Vereinbarung über die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene - Vollstreckbarkeit
Schlussbestimmungen
§ 17 Vereinbarung über die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene · Vollstreckbarkeit
1. Die auf Geldzahlung oder Sicherheitsleistung gerichteten rechtskräftigen Entscheide der Organe der Maturitätsschule stehen hinsichtlich Rechtsöffnung vollstreckbaren gerichtlichen Urteilen gleich.