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§ 16 Vereinbarung über die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene - Verfahrensrecht

Schlussbestimmungen
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§ 16 Vereinbarung über die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene · Verfahrensrecht

1. Das Rekursverfahren richtet sich nach den Vorschriften über die Verwaltungsrechtspflege des Kantons Thurgau.

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