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§ 15 Vereinbarung über die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene - Grundsatz

Haftung und Verantwortlichkeit
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§ 15 Vereinbarung über die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene · Grundsatz

1. Die Haftung der Maturitätsschule und die vermögensrechtliche und disziplinarische Verantwortlichkeit der Organe, der Lehrer und des weiteren Personals richten sich nach dem Verantwortlichkeitsgesetz des Kantons Thurgau.

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