413.511
CH-SH
§ 15 Vereinbarung über die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene - Grundsatz
Haftung und Verantwortlichkeit
§ 15 Vereinbarung über die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene · Grundsatz
1. Die Haftung der Maturitätsschule und die vermögensrechtliche und disziplinarische Verantwortlichkeit der Organe, der Lehrer und des weiteren Personals richten sich nach dem Verantwortlichkeitsgesetz des Kantons Thurgau.