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§ 14 Vereinbarung über die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene - Finanzkontrolle

Finanzhaushalt
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§ 14 Vereinbarung über die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene · Finanzkontrolle

1. Die Kontrolle der Rechnung erfolgt durch die Finanzkontrolle des Kantons Thurgau.

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