413.511
CH-SH
§ 13 Vereinbarung über die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene - Voranschlag, Jahresrechnung
Finanzhaushalt
§ 13 Vereinbarung über die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene · Voranschlag, Jahresrechnung
1. Voranschlag und Jahresrechnung bedürfen der Zustimmung der Regierungen beider Vereinbarungskantone. Ohne Gegenbericht innert einer Frist von sechs Wochen nach Vorlage von Voranschlag und Jahresrechnung gelten diese als genehmigt.