413.511
CH-SH
§ 12 Vereinbarung über die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene - Beiträge
Finanzhaushalt
§ 12 Vereinbarung über die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene · Beiträge
1. Die beiden Vereinbarungskantone tragen die durch Schulgelder, Gebühren und Beiträge Dritter nicht gedeckten Kosten.
2. Die Beiträge bemessen sich nach dem Anteil der Studierenden mit stipendienrechtlichem Wohnsitz in den Vereinbarungskantonen. Massgebend ist der Durchschnitt der im Rechnungsjahr beginnenden beiden Semester und der beiden diesen vorausgegangenen Semester.