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§ 10 Vereinbarung über die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene - Oberaufsicht

Organisation
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§ 10 Vereinbarung über die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene · Oberaufsicht

1. Die Regierungen der beiden Vereinbarungskantone üben die Oberaufsicht über die Maturitätsschule aus.

2. Koordinationsstelle ist das Departement für Erziehung und Kultur des Kantons Thurgau.

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