Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.511 CH-SH

§ 1 Vereinbarung über die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene - Grundlagen

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Vereinbarung über die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene · Grundlagen

1. Die Kantone Thurgau und Schaffhausen führen die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene (nachstehend Maturitätsschule).

2. Die Maturitätsschule ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit Sitz in Frauenfeld.

Grundlagen § 2 Vereinbarung über die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →