Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.401 FMS CH-SH

§ 9 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule sowie über den Abschluss mit Fachmittelschulausweis oder mit Fachmaturität (FMS-Verordnung) - Prüfungsstoff

Aufnahme und Austritt - Aufnahme in die erste Klasse
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§ 9 FMS-Verordnung · Prüfungsstoff

1. Die Prüfung erstreckt sich auf den Stoff der ersten bis dritten Klasse der Sekundarschule.

2. Die genaue Abgrenzung des Prüfungsstoffes legt die Kantonsschule in Absprache mit der Sekundarschule fest.

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