Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.401 FMS CH-SH

§ 7 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule sowie über den Abschluss mit Fachmittelschulausweis oder mit Fachmaturität (FMS-Verordnung) - Voraussetzungen

Aufnahme und Austritt - Aufnahme in die erste Klasse
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§ 7 FMS-Verordnung · Voraussetzungen

1. Voraussetzung für den Eintritt in die erste Klasse ist die erfolgreiche Absolvierung der 3. Klasse der Sekundarschule oder eine gleichwertige Schulbildung.

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