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413.401 FMS CH-SH

§ 6a Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule sowie über den Abschluss mit Fachmittelschulausweis oder mit Fachmaturität (FMS-Verordnung) - Zweisprachige Abschlüsse

Aufnahme und Austritt - Allgemeine Bestimmungen
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§ 6a FMS-Verordnung · Zweisprachige Abschlüsse

1. Über die Ausstellung von zweisprachigen Fachmittelschulausweisen (certificat ECG bilingue) und zweisprachigen Fachmaturitätszeugnissen (maturité spécialisée bilingue) entscheidet die Schulleitung unter Berücksichtigung der Anforderungen gemäss Art. 14 des Reglements über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen.

2. Das Nähere regelt die Schulleitung durch Reglement.

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