413.401
FMS
CH-SH
§ 52 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule sowie über den Abschluss mit Fachmittelschulausweis oder mit Fachmaturität (FMS-Verordnung) - Inkrafttreten
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 52 FMS-Verordnung · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am 1. März 2007 in Kraft.
2. Sie ersetzt die Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion sowie die Diplomprüfung der Schüler der Diplommittelschule vom 22. Mai 2002.
3. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.