413.401
FMS
CH-SH
§ 49 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule sowie über den Abschluss mit Fachmittelschulausweis oder mit Fachmaturität (FMS-Verordnung) - Nicht geregelte Fälle
Besondere Fälle
§ 49 FMS-Verordnung · Nicht geregelte Fälle
1. In allen nicht geregelten Fällen entscheidet die Schulleitung.