Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.401 FMS CH-SH

§ 49 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule sowie über den Abschluss mit Fachmittelschulausweis oder mit Fachmaturität (FMS-Verordnung) - Nicht geregelte Fälle

Besondere Fälle
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§ 49 FMS-Verordnung · Nicht geregelte Fälle

1. In allen nicht geregelten Fällen entscheidet die Schulleitung.

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