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413.401 FMS CH-SH

§ 47cbis Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule sowie über den Abschluss mit Fachmittelschulausweis oder mit Fachmaturität (FMS-Verordnung) - Unredlichkeit bei der Abschlussprüfung

Praktikum und Fachmaturität
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§ 47cbis FMS-Verordnung · Unredlichkeit bei der Abschlussprüfung

1. Unredlichkeiten, insbesondere die Mitnahme oder Verwendung unerlaubter Hilfsmittel sowie Verstösse gegen die Prüfungsanweisungen, oder der Versuch zur Begehung einer Unredlichkeit haben in der Regel den Ausschluss von der Abschlussprüfung für die Fachmaturität zur Folge. Bei Ausschluss gilt die Fachmaturität als nicht bestanden. Die Schulleitung entscheidet nach vorgängiger Anhörung der betroffenen Person.

2. Das Fachmaturitätsjahr inklusive der Praktika, die Fachmaturitätsarbeit und die Fachmaturitätsprüfung sind zu wiederholen.

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