413.401
FMS
CH-SH
§ 43 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule sowie über den Abschluss mit Fachmittelschulausweis oder mit Fachmaturität (FMS-Verordnung) - Unredlichkeit bei der Abschlussprüfung
Abschlussprüfung
§ 43 FMS-Verordnung · Unredlichkeit bei der Abschlussprüfung
1. Unredlichkeiten, insbesondere die Mitnahme oder Verwendung unerlaubter Hilfsmittel sowie Verstösse gegen die Prüfungsanweisungen, oder der Versuch zur Begehung einer Unredlichkeit haben in der Regel den Ausschluss von der Abschlussprüfung für den Fachmittelschulausweis zur Folge. Bei Ausschluss gilt die Fachmittelschule als nicht bestanden. Die Schulleitung entscheidet nach vorgängiger Anhörung der betroffenen Person.
2. Die 3. Klasse, die Selbstständige Arbeit und die Abschlussprüfung sind zu wiederholen.