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413.401 FMS CH-SH

§ 42a Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule sowie über den Abschluss mit Fachmittelschulausweis oder mit Fachmaturität (FMS-Verordnung) - Prüfungskonferenz Fachmittelschulausweis

Abschlussprüfung
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§ 42a FMS-Verordnung · Prüfungskonferenz Fachmittelschulausweis

1. Die Prüfungskonferenz Fachmittelschulausweis besteht aus

a) einem Schulleitungsmitglied, das die Konferenz mit beratender Stimme leitet und

b) allen prüfenden Lehrpersonen

2. Die Prüfungskonferenz Fachmittelschulausweis hat folgende Aufgaben

a) Sie entscheidet über die Notengebung in Fällen von § 41 Abs. 6 dieser Verordnung

b) Sie entscheidet Fälle, welche die Bestehensnormen gemäss § 42 dieser Verordnung nicht erfüllen und beschliesst über die Anhebung einer Schlussnote auf Antrag der prüfenden Lehrperson des entsprechenden Fachs nach Konsultation der beteiligten Expertin bzw. des beteiligten Experten

3. Die Entscheide werden von der Sitzungsleiterin bzw. vom Sitzungsleiter im Namen der Prüfungskonferenz Fachmittelschulausweis unterzeichnet. Die Leiterin bzw. der Leiter der Administration schreibt das Protokoll.

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