§ 37 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule sowie über den Abschluss mit Fachmittelschulausweis oder mit Fachmaturität (FMS-Verordnung) - Prüfungsfächer
§ 37 FMS-Verordnung · Prüfungsfächer
1. Die sechs Prüfungsfächer für die verschiedenen Berufsfelder sind
1. im Berufsfeld Gesundheit / Naturwissenschaften
a) Deutsch: schriftlich und mündlich
b) * eine Fremdsprache: schriftlich und mündlich
c) Mathematik: schriftlich
d) * eines der folgenden berufsfeldbezogenen Fächer: Biologie, Chemie oder Physik: schriftlich oder mündlich
e) * ein zweites der folgenden berufsfeldbezogenen Fächer: Biologie, Chemie oder Physik: schriftlich oder mündlich
f) * ein Fach aus dem musischen Lernbereich (Bildnerisches Gestalten oder Musik) oder aus dem Lernbereich Geistes- und Sozialwissenschaften (Geografie oder Geschichte): schriftlich, mündlich oder praktisch)
2. * im Berufsfeld Soziale Arbeit / Pädagogik
a) Deutsch: schriftlich und mündlich
b) * eine Fremdsprache: schriftlich und mündlich
c) Mathematik: schriftlich
d) * eines der folgenden berufsfeldbezogenen Fächer: Bildnerisches Gestalten, Musik oder Wirtschaft und Recht: schriftlich, mündlich oder praktisch
e) * ein zweites der folgenden berufsfeldbezogenen Fächer: Bildnerisches Gestalten, Musik oder Wirtschaft und Recht: schriftlich, mündlich oder praktisch
f) * ein Fach aus dem naturwissenschaftlichen Lernbereich (Biologie, Chemie oder Physik) oder aus dem Lernbereich Geistes- und Sozialwissenschaften (Geografie oder Geschichte): schriftlich oder mündlich
3. * im Berufsfeld Kommunikation und Information
a) Deutsch: schriftlich und mündlich
b) * eine Fremdsprache: schriftlich und mündlich
c) Mathematik: schriftlich
d) * das berufsfeldbezogene Fach Kommunikation und Medien: schriftlich, mündlich oder praktisch
e) * eines der folgenden berufsfeldbezogenen Fächer: zweite Fremdsprache, Wirtschaft und Recht oder Bildnerisches Gestalten: schriftlich, mündlich oder praktisch
f) * ein Fach aus dem naturwissenschaftlichen Lernbereich (Biologie, Chemie oder Physik) oder aus dem Lernbereich Geistes- und Sozialwissenschaften (Geografie oder Geschichte): schriftlich oder mündlich