§ 35 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule sowie über den Abschluss mit Fachmittelschulausweis oder mit Fachmaturität (FMS-Verordnung) - Prüfungskommission Fachmittelschule
§ 35 FMS-Verordnung · Prüfungskommission Fachmittelschule
1. Die Abschlussprüfung für den Fachmittelschulausweis und die Fachmaturität stehen unter Aufsicht der Prüfungskommission Fachmittelschule, welche vom Erziehungsrat gewählt wird. Die Aufsicht beinhaltet die Überwachung des Ablaufs und der Durchführung der Abschlussprüfung. Die Prüfungskommission Fachmittelschule ist diesbezüglich weisungsberechtigt. Die Aufsichtsaufgabe beinhaltet insbesondere auch die Teilnahme mit beratender Stimme an den Sitzungen der Prüfungskonferenz Fachmittelschulausweis und der Prüfungskonferenz Fachmaturität.
2. Dieser Kommission gehören an: Ein Mitglied des Erziehungsrates als Präsidentin bzw. Präsident, ein Mitglied der Aufsichtskommission, die Schulleiterin bzw. der Schulleiter der Fachmittelschule sowie zwei weitere Mitglieder der Schulleitung der Kantonsschule. Der Erziehungsrat bestimmt bei der Wahl auch Ersatzkommissionsmitglieder für allfällige Stellvertretungen gewählter Mitglieder.