Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.401 FMS CH-SH

§ 33 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule sowie über den Abschluss mit Fachmittelschulausweis oder mit Fachmaturität (FMS-Verordnung) - Freifächer

Beurteilung der Leistungen in Freifächern und besonderen Unterrichtsformen
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§ 33 FMS-Verordnung · Freifächer

1. In den sprachlichen Fächern werden Noten erteilt. In allen übrigen Freifächern wird der Vermerk «besucht» ins Zeugnis eingetragen.

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