413.401
FMS
CH-SH
§ 33 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule sowie über den Abschluss mit Fachmittelschulausweis oder mit Fachmaturität (FMS-Verordnung) - Freifächer
Beurteilung der Leistungen in Freifächern und besonderen Unterrichtsformen
§ 33 FMS-Verordnung · Freifächer
1. In den sprachlichen Fächern werden Noten erteilt. In allen übrigen Freifächern wird der Vermerk «besucht» ins Zeugnis eingetragen.