413.401
FMS
CH-SH
§ 32 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule sowie über den Abschluss mit Fachmittelschulausweis oder mit Fachmaturität (FMS-Verordnung) - Wahlfächer
Beurteilung der Leistungen in Freifächern und besonderen Unterrichtsformen
§ 32 FMS-Verordnung · Wahlfächer
1. In allen Wahlfächern werden Noten erteilt.