413.401
FMS
CH-SH
§ 31a Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule sowie über den Abschluss mit Fachmittelschulausweis oder mit Fachmaturität (FMS-Verordnung) - Unredlichkeit bei der Selbstständigen Arbeit
Beurteilung der Leistungen in Freifächern und besonderen Unterrichtsformen
§ 31a FMS-Verordnung · Unredlichkeit bei der Selbstständigen Arbeit
1. Die Selbstständige Arbeit wird zurückgewiesen, wenn ihr Inhalt ganz oder teilweise undeklariert übernommen wurde (Plagiat). Schülerinnen und Schüler, deren Selbstständige Arbeit zurückgewiesen wird, werden nicht zur Abschlussprüfung zugelassen. Die Fachmittelschule gilt als nicht bestanden. Die Schulleitung entscheidet nach vorgängiger Anhörung der betroffenen Person.
2. Die 3. Klasse der Fachmittelschule sowie die Selbstständige Arbeit sind zu wiederholen.