Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.401 FMS CH-SH

§ 31 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule sowie über den Abschluss mit Fachmittelschulausweis oder mit Fachmaturität (FMS-Verordnung) - Selbstständige Arbeit

Beurteilung der Leistungen in Freifächern und besonderen Unterrichtsformen
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§ 31 FMS-Verordnung · Selbstständige Arbeit

1. Die Selbstständige Arbeit ist eine grössere, eigenständige, schriftliche oder schriftlich dokumentierte Arbeit, die am Schluss mündlich präsentiert wird. Sie wird mit einer Note und der näheren Bezeichnung (Thema) in den Fachmittelschulausweis eingetragen.

2. Die Schlussnote der Selbstständigen Arbeit zählt zu den Fachnoten des Fachmittelschulausweises.

3. Die Schulleitung erlässt Richtlinien zur Organisation und zu den Anforderungen an die Selbstständige Arbeit.

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