413.401
FMS
CH-SH
§ 30 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule sowie über den Abschluss mit Fachmittelschulausweis oder mit Fachmaturität (FMS-Verordnung) - Projekte
Beurteilung der Leistungen in Freifächern und besonderen Unterrichtsformen
§ 30 FMS-Verordnung · Projekte
1. Projekte werden mit dem Vermerk «besucht» oder einer nicht promotionswirksamen Note ins Zeugnis eingetragen. Die Details regelt die Schulleitung.