Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.401 FMS CH-SH

§ 30 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule sowie über den Abschluss mit Fachmittelschulausweis oder mit Fachmaturität (FMS-Verordnung) - Projekte

Beurteilung der Leistungen in Freifächern und besonderen Unterrichtsformen
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§ 30 FMS-Verordnung · Projekte

1. Projekte werden mit dem Vermerk «besucht» oder einer nicht promotionswirksamen Note ins Zeugnis eingetragen. Die Details regelt die Schulleitung.

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