Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.401 FMS CH-SH

§ 29 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule sowie über den Abschluss mit Fachmittelschulausweis oder mit Fachmaturität (FMS-Verordnung) - Blockunterricht

Beurteilung der Leistungen in Freifächern und besonderen Unterrichtsformen
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§ 29 FMS-Verordnung · Blockunterricht

1. Die Bewertung der im Blockunterricht erbrachten Leistungen fliesst in die Note des jeweiligen Grundlagen- bzw. Pflichtwahlfaches ein. Vorbehalten bleiben Abs. 2 und § 30.

2. Informatik wird in der 1. Klasse mit einer nicht promotionswirksamen Note und in der 2. Klasse mit dem Vermerk «besucht» ins Zeugnis eingetragen.

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