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413.401 FMS CH-SH

§ 28 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule sowie über den Abschluss mit Fachmittelschulausweis oder mit Fachmaturität (FMS-Verordnung) - Bemerkungen im Zeugnis

Zeugnisse und Promotion
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§ 28 FMS-Verordnung · Bemerkungen im Zeugnis

1. Unter der Rubrik «Bemerkungen» können im Zeugnis Eintragungen über die Absenzen und das Betragen der Schülerin oder des Schülers gemacht werden.

2. Ist das Betragen einer Schülerin oder eines Schülers zu beanstanden, können im Zeugnis die Bemerkungen «Betragen nicht immer befriedigend» oder «Betragen unbefriedigend» eingetragen werden. Diese Zensuren bedürfen eines Beschlusses der Promotionskonferenz.

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