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413.401 FMS CH-SH

§ 27 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule sowie über den Abschluss mit Fachmittelschulausweis oder mit Fachmaturität (FMS-Verordnung) - Ausschluss

Zeugnisse und Promotion
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§ 27 FMS-Verordnung · Ausschluss

1. Die zweite Remotion führt zum Ausschluss aus der Schule.

2. Das Nichtbestehen der Abschlussprüfung gilt nicht als Remotion.

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