413.401
FMS
CH-SH
§ 25 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule sowie über den Abschluss mit Fachmittelschulausweis oder mit Fachmaturität (FMS-Verordnung) - Zwischenbericht
Zeugnisse und Promotion
§ 25 FMS-Verordnung · Zwischenbericht
1. Die Leistungen der provisorisch promovierten Schülerinnen und Schüler werden jeweils nach einem Quartal in einem schriftlichen Zwischenbericht beurteilt.
2. In der 2. und 3. Klasse werden alle Schülerinnen und Schüler jeweils nach dem ersten Semester in einem schriftlichen Zwischenbericht beurteilt.