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413.401 FMS CH-SH

§ 24 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule sowie über den Abschluss mit Fachmittelschulausweis oder mit Fachmaturität (FMS-Verordnung) - Promotion, Remotion

Zeugnisse und Promotion
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§ 24 FMS-Verordnung · Promotion, Remotion

1. Die Promotion erfolgt aufgrund der Zeugnisnoten in den Promotionsfächern durch Beschluss der Promotionskonferenz.

2. Die definitive Promotion erfolgt, wenn die Zeugnisnoten den Promotionsbedingungen genügen. Sind die Bedingungen für die definitive Promotion gemäss § 23 nicht erfüllt, wird am Ende der 1. Klasse für die Dauer eines Semesters ein Provisorium verfügt. Genügen die Leistungen auch nach Ablauf dieses Semesters nicht, erfolgt die Remotion.

3. Am Ende der 2. Klasse kann aufgrund der Promotionsbedingungen nur eine definitive Promotion oder eine Remotion erfolgen.

4. Das Zeugnis am Ende der 3. Klasse hat keine Promotionswirkung. Die Promotionskonferenz bestätigt die Noten auf dem Zirkularweg.

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