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413.401 FMS CH-SH

§ 21 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule sowie über den Abschluss mit Fachmittelschulausweis oder mit Fachmaturität (FMS-Verordnung) - Zeugnisse, Noten

Zeugnisse und Promotion
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§ 21 FMS-Verordnung · Zeugnisse, Noten

1. Am Ende der Probezeit und am Ende jedes Schuljahres wird ein Zeugnis ausgestellt. Für die Zeugnisse der 2. und 3. Klasse werden die erbrachten Leistungen des ganzen Schuljahres berücksichtigt. Schülerinnen und Schüler, die am Ende der 1. Klasse nur provisorisch promoviert werden konnten, erhalten auch nach dem 1. Semester der 2. Klasse ein Zeugnis.

2. Die Leistungen werden in ganzen und halben Noten ausgedrückt. 6 ist die höchste und 1 die tiefste Note. Noten unter 4 stehen für ungenügende Leistungen.

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