413.401
FMS
CH-SH
§ 20 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule sowie über den Abschluss mit Fachmittelschulausweis oder mit Fachmaturität (FMS-Verordnung) - Fächerwechsel
Übertritt innerhalb der Kantonsschule
§ 20 FMS-Verordnung · Fächerwechsel
1. Über den Wechsel der Wahl- bzw. Pflichtwahlfächer entscheidet die FMS-Leitung.