Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.401 FMS CH-SH

§ 20 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule sowie über den Abschluss mit Fachmittelschulausweis oder mit Fachmaturität (FMS-Verordnung) - Fächerwechsel

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§ 20 FMS-Verordnung · Fächerwechsel

1. Über den Wechsel der Wahl- bzw. Pflichtwahlfächer entscheidet die FMS-Leitung.

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